Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag entlastet pflegende Angehörige und ermöglicht ihnen dringend benötigte Auszeiten und Unterstützung.
Der Entlastungsbetrag entlastet pflegende Angehörige und ermöglicht ihnen dringend benötigte Auszeiten und Unterstützung.
Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad steht einen Entlastungsbetrag (auch Betreuungsbetrag genannt) in Höhe von 125 € monatlich zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern kann nur von Pflegediensten abgerufen werden. Darunter zählen z.B hauswirtschaftliche – oder Betreuungsleistungen (z.B Sparziergänge). Pflegegrad 1 darf über den Entlastungsbetrag auch Pflegeleistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Der Entlastungsbetrag kann aber auch auf die Tagespflege oder Verhinderungs – und Kurzzeitpflege mit angerechnet werden.
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