Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag entlastet pflegende Angehörige und ermöglicht ihnen dringend benötigte Auszeiten und Unterstützung.
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Der Entlastungsbetrag entlastet pflegende Angehörige und ermöglicht ihnen dringend benötigte Auszeiten und Unterstützung.
Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad steht einen Entlastungsbetrag (auch Betreuungsbetrag genannt) in Höhe von 125 € monatlich zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern kann nur von Pflegediensten abgerufen werden. Darunter zählen z.B hauswirtschaftliche – oder Betreuungsleistungen (z.B Sparziergänge). Pflegegrad 1 darf über den Entlastungsbetrag auch Pflegeleistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Der Entlastungsbetrag kann aber auch auf die Tagespflege oder Verhinderungs – und Kurzzeitpflege mit angerechnet werden.
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